An der Gemeindeversammlung vom 20. März 2025 werden wir u.a. über die Revision «Zonenplan Siedlung» und das «Zonenreglement» abstimmen. Wir haben uns am Mitwirkungsverfahren beteiligt und unsere Änderungsvorschläge eingebracht. Grundsätzlich ist das Zonenreglement positiv und bringt viele Verbesserungen. Dennoch werden wir an der Gemeindeversammlung folgende Anträge stellen:
1. Flachdächer mit vollflächiger Belegung durch Energie-Gewinnungsanlagen sollen nicht begrünt werden müssen.
2. Wie im bestehenden Reglement sind bei MFH pro Wohnung 3m2 Veloabstellfläche zu erstellen.
3. In Wohnzonen W-70, W-80 und W-85 mit einem Bedarf ab 7 Parkplätzen sind diese unterirdisch anzuordnen, «sofern Lage, Topografie und andere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. Grenzabstände, dies zulassen».
4. Stein- und Schottergärten sollen weiterhin zulässig sein: Diese müssen mit Sträuchern, Stauden, Gräsern, Bodendeckern und dergleichen begrünt werden, um eine übermässige Aufheizung im Sommer zu verhindern. Der Unterbau muss wasserdurchlässig sein und darf nur durch wasserdurchlässiges Flies abgedeckt werden. Stein- und Schotterflächen auf Betonunterbauten, auf Zementüberzug und dergleichen, sind nicht erlaubt.
5. Auf die Pflicht zur Fassadenbegrünung in der Gewerbezone soll verzichtet werden.
6. Der Kindergarten-Pavillon im Brüel soll nicht unter Schutz gestellt werden.
Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, mitzubestimmen und kommen Sie an die Gemeindeversammlung.
Präsidien von FDP, Die Mitte, SVP